Die Bibliothek muss dafuer sorgen, dass die ausgeliehenen Buecher ueberhaupt und fristgerecht zurueckgegeben und schnell wieder verfuegbar gemacht werden. Es muss folglich ein Nachweis ueber die ausgeliehenen Buecher und ihre Leihfrist gefuehrt werden, der es ermoeglicht, saeumige Leser zu mahnen und gegebenenfalls fuer ein nicht zurueckgegebenes Buch haftbar zu machen. Ausserdem muss es dem Benutzer ermoeglicht werden, ein bestimmtes Buch, das gerade ausgeliehen ist, zum Ausleihen vorzubestellen.
Siehe auch Ausleihe. Es gibt verschiedene Verfahren der Ausleihverbuchung : Buchkarten, Leihschein, Fotoverbuchung und Ausleihverbuchung mit EDV.
Email: daniduck@cs.TU-Berlin.DE
WWW: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/~daniduck