Wenn ein Benutzer in der Ausleihe statt des bestellten Buches seinen Bestellschein mit dem Vermerk Verliehen zurueckerhaelt [oder das Buch nicht im Regal steht !] kann er sich vormerken lassen, um das Buch zu erhalten, sobald es der gegenwaertige Entleiher abliefert. [...] Der Vormerker [Vorbesteller] hinterlegt seinen Bestellschein sowie eine von ihm ausgefuellte Postkarte, mit der er vom Eintreffen des Buches verstaendigt werden kann. So kann bei Beantragung einer weiteren Vormerkung der neue Vorbesteller darauf aufmerksam gemacht werden, dass bereits eine erste Vormerkung vorliegt. [...] Wenn die Leihfrist noch laeuft, muss ihr Ende ueberwacht werden koennen. [...] Hat sich ein Benutzer die Leihfrist verlaengern lassen, so wird er verstaendigt, dass die Leihfristverlaengerung durch die Vormerkung hinfaellig geworden ist, und wird aufgefordert, das Buch innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (meist 5 oder 7 Tage) zurueckzuliefern.
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