Benutzer, die entliehene Buecher nicht innerhalb der Leihfrist zurueckbringen, werden von der Bibliothek durch ein entsprechendes Schreiben gemahnt, wenn noetig mehrmals. Das Mahnverfahren sollte in jedem Fall einheitlich und zuegig durchgefuehrt werden. Meist wird fuer jede Mahnung eine Gebuehr erhoben. Die erste Mahnung erfolgt moeglichst sofort nach Ablauf der Leihfrist. Das zweite Mahnschreiben sollte einige Tage (etwa 1 Woche) nach dem ersten geschickt werden. Bleibt auch dies erfolglos, ergeht (als eingeschriebener Brief oder mit Postzustellungsnachweis) eine dritte (und letzte) Mahnung unter dem Hinweis auf das anschliessende Vollstreckungsverfahren. Werden alle Mahnungen nicht beachtet, beantragt die Bibliothek bei der zustaendigen staatlichen oder kommunalen Behoerde ein Einziehungsverfahren (Vollstreckungsverfahren) gegen den Benutzer, in dessen Verlauf das Buch bzw. sein Gegenwert (und die angefallenen Gebuehren) von der zustaendigen staatlichen oder kommunalen Vollstreckungsbehoerde zwangsweise eingetrieben werden.
Email: hendrix@cs.tu-berlin.de WWW: http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/~hendrix